Amtliche Fahrzeugprüfungen* als GTÜ-Vertragspartner
Hauptuntersuchung nach §29 StVZO
Kraftfahrzeuge und Anhänger, die ein eigenes amtliches Kennzeichen haben, müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Die Überprüfung der Abgase (ehemals AU) ist Bestandteil dieser Untersuchung.
Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO
Durch die Veränderung eines Fahrzeugs, kann unter bestimmten Bedingungen dessen Betriebserlaubnis erlöschen. Falls für diese Änderung ein Telegutachten, eine ABE oder anderes gültiges Prüfzeugnis vorhanden ist, kann das Erlöschen der Betriebserlaubnis durch eine Änderungsabnahme verhindert werden.
Einzelabnahme nach §19(2) in Verb. m. §21 StVZO
Durch die Veränderung eines Fahrzeugs, kann unter bestimmten Bedingungen dessen Betriebserlaubnis erlöschen. Falls für diese Änderung kein gültiges Prüfzeugnis vorhanden ist, kann mit einem entsprechenden Gutachten von uns, die Betriebserlaubnis von der Zulassungsstelle neu erteilt werden.
Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO
Die Sicherheitsprüfung (SP) nach Anlage VIII §29 StVZO ist eine zusätzliche umfangreiche Sicht-, Wirkungs- und F Die Einzelbetriebserlaubnis für ein Fahrzeug ist dann erforderlich, wenn das Fahrzeug keinem für die EU bzw. BRD genehmigten Typ entspricht (Eigenbau oder Importfahrzeug) oder der Nachweis darüber nicht mehr vorhanden ist (z.B. Scheunenfund ohne Fahrzeugpapiere).
Oldtimergutachten
Die Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.
Sicherheitsprüfung
Die Sicherheitsprüfung (SP) nach Anlage VIII §29 StVZO ist eine zusätzliche umfangreiche Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung für Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse und deren Anhänger.
Typgenehmigung, Teilegenehmigung, Teilegutachten
Wir erstellen Genehmigungen für Gesamtfahrzeuge und Fahrzeugteile im Auftrag von Herstellern oder Importeuren.
Nicht-Amtliche Fahrzeugprüfungen als freies Sachverständigenbüro
Gasprüfung für Campingfahrzeuge gemäß Vorgaben des DVGW
Durch Sicht- und Funktionskontrollen werden die Flüssiggasanlagen in Wohnanhängern und Wohnmobilen auf deren Vorschriftsmäßigkeit überprüft. Die ausgestellte Prüfbescheinigungen garantiert für sie einen technisch einwandfreien Zustand der Anlagen und damit Sicherheit für die Betreiber.
Gebrauchtwagenprüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung
Bei der Gebrauchtwagenüberprüfung handelt es sich um eine Prüfung, die sich im Inhalt an der Hauptuntersuchung orientiert.
Leasinggutachten
Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges kann es schnell zu Meinungsverschiedenheiten über den tatsächlichen Zustand des Fahrzeuges kommen. Wir erstellen neutrale Gutachten nach festgelegten Richtlinien um den Zustand eines Leasingrückläufers zu ermitteln.
Prüfungen gemäß den Vorgaben der DGUV (UVV Prüfung)
Wir prüfen nach Unfallverhütungsvorschrift: Gabelstapler, Tore, Fahrzeuge, Hebebühnen, Ladebordwände, Kleingeräte wie Rüttelplatten oder Kettensägen und vieles mehr.
Weitere Dienstleistungen am Fahrzeug
Fehlerdiagnose an Fahrzeugsystemen (Sofware), Achslastwägung an Kraftfahrzeugen und Anhängern, Achsvermessung (Digital und Analog), Leistungsmessung mit Allradprüfstand, Achsspieltest, Bremsentest, Stoßdämpfertest und vieles mehr.
Schaden- und Wertgutachten
Partner Mahler – Müller Jorberg GmbH
Backnang:
alle Fahrzeugmarken und Fahrzeugarten
Winnenden, Schorndorf, Berglen:
alle Fahrzeugmarken und Fahrzeugarten bis 3,5 t
Aktuelle Preise erfahren Sie gerne auf Nachfrage.
* Die Prüftätigkeit im amtlichen Bereich erfolgt im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Weitere Informationen rund um die amtlichen Fahrzeuguntersuchungen finden sie hier: